Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster/der Flurkarte NRW, der bei der Abteilung für Kataster und Geobasisdaten bezogen werden kann, ist für einen Bauantrag oft nicht ausreichend. In diesen Fällen ist ein qualifizierter Plan (zum Beispiel ein amtlicher Lageplan) erforderlich.

Ob für einen Bauantrag ein solcher Plan notwendig ist oder ob eine Flurkarte ausreicht, entscheidet das Bauaufsichtsamt.

Der (amtliche) Lageplan ist dann ein wichtiger Bestandteil der Bauvorlagen. Er ist für die Bauaufsicht notwendig, um das Bauvorhaben auf Genehmigungsfähigkeit zu prüfen.

Grundsätzlich werden von uns nur Lagepläne für städtische Bauvorhaben gefertigt. Private Bauherrinnen und Bauherrn sollen eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin/einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ansprechen.

Umfang und Inhalt

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Gebühren

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Ansprechpersonen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Katasterbestand und -service
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
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