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Wenn Sie angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins und des Erlaubnisscheins für das Gewässer sein.

Den Fischereischein können Sie in den Meldehallen/Kundenzentren beantragen, wenn Sie zuvor eine Fischerprüfung bestanden haben und darüber ein Zeugnis vorlegen können.

Anmeldeformular

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Information zur Anmeldung

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Hinweis zur Prüfung

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Prüfungstermine, Anmeldeschluss, Prüfungsort

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-22137 und -25181
Telefax
0221 / 221-6569713
Kontakt
Öffnungszeiten

Öffnungszeiten
Montag: 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Gültig vom 10. März 2025 bis 22. April 2025:
Montag: 14 bis 16 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Aufgrund der Jägerprüfung ist die Untere Jagd- und Fischereibehörde vom 23. April 2025 bis zum 30. April 2025 nicht besetzt.

Telefonische Anfragen unter Telefon 0221 / 221-25181 und 0221 / 221-22137 sind täglich möglich sowie schriftlich per Post oder per E-Mail.

Anfahrt

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