Nicht jede Grünfläche kann für Veranstaltungen genutzt werden, da viele städtische Grünanlagen und Waldflächen unter Landschaftsschutz stehen und der Naherholung dienen.

Für Veranstaltungen in Parks, Grünanlagen und auf Waldflächen ist eine Genehmigung erforderlich, die in Abstimmung mit städtischen Ämtern und der Polizei erteilt wird. Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung, um den geplanten Termin zu sichern.

Zusätzlich müssen gegebenenfalls weitere Erlaubnisse, wie eine Schankerlaubnis, eingeholt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Straßen- und Grünflächennutzung.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

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