Nicht jede Grünfläche kann für Veranstaltungen genutzt werden, da viele städtische Grünanlagen und Waldflächen unter Landschaftsschutz stehen und der Naherholung dienen.
Für Veranstaltungen in Parks, Grünanlagen und auf Waldflächen ist eine Genehmigung erforderlich, die in Abstimmung mit städtischen Ämtern und der Polizei erteilt wird. Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung, um den geplanten Termin zu sichern.
Zusätzlich müssen gegebenenfalls weitere Erlaubnisse, wie eine Schankerlaubnis, eingeholt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Straßen- und Grünflächennutzung.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung