Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung im gesamten Bundesgebiet. Die Jagd mit Greifen oder Falken - Beizjagd - erfordert einen Falknerjagdschein.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" könnte es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung kommen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.
Daher nehmen wir Anfragen zur Verlängerung per Mail ab dem 9. Dezember 2024 entgegen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Jagd- und Fischereibehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-22137 und -25181
- Telefax
- 0221 / 221-6569713
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Jagd- und Fischereibehörde
- Öffnungszeiten
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Öffnungszeiten
Montag: 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Gültig vom 10. März 2025 bis 22. April 2025:
Montag: 14 bis 16 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aufgrund der Jägerprüfung ist die Untere Jagd- und Fischereibehörde vom 23. April 2025 bis zum 30. April 2025 nicht besetzt.
Telefonische Anfragen unter Telefon 0221 / 221-25181 und 0221 / 221-22137 sind täglich möglich sowie schriftlich per Post oder per E-Mail.