Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung im gesamten Bundesgebiet. Die Jagd mit Greifen oder Falken - Beizjagd - erfordert einen Falknerjagdschein.

Bitte beachten Sie:

Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" könnte es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung kommen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.

Daher nehmen wir Anfragen zur Verlängerung per Mail ab dem 9. Dezember 2024 entgegen.  

Benötigte Dokumente

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Übersicht über die Gebührenhöhe

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-22137 und -25181
Telefax
0221 / 221-6569713
Kontakt
Öffnungszeiten

Öffnungszeiten
Montag: 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Gültig vom 10. März 2025 bis 22. April 2025:
Montag: 14 bis 16 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Aufgrund der Jägerprüfung ist die Untere Jagd- und Fischereibehörde vom 23. April 2025 bis zum 30. April 2025 nicht besetzt.

Telefonische Anfragen unter Telefon 0221 / 221-25181 und 0221 / 221-22137 sind täglich möglich sowie schriftlich per Post oder per E-Mail.

Anfahrt

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