Wenn Sie im Kölner Stadtgebiet einen speziellen Markt in geschlossenen Räumen, oder unter freiem Himmel veranstalten wollen, dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis, den sogenannten Festsetzungsbescheid. Solche Märkte sind zum Beispiel Tauschbörsen oder Modelleisenbahnmessen.
Handelt es sich beim*bei der Antragsteller*in um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einen Verein oder ähnliches, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Dazu zählen Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende.
Grundlegende Voraussetzung für die Erteilung eines Festsetzungsbescheides ist, dass die geplante Veranstaltung baurechtlich genehmigt ist.
Das bedeutet, dass der Veranstaltungsraum nach den baurechtlichen Vorschriften für die Durchführung Ihres Marktes geeignet sein muss.
Bevor Sie als Veranstalter*in einen Festsetzungsbescheid beantragen, sollten Sie sich also bei unserem Bauaufsichtsamt (Abteilung wiederkehrende Prüfungen) erkundigen, ob der von Ihnen vorgesehene Veranstaltungsraum für die von Ihnen geplante Marktveranstaltung baurechtlich geeignet ist. Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) für den von Ihnen geplanten Markt beantragt werden. Ein solcher Antrag kann durch Sie, aber auch durch den*die Betreiber*in des Veranstaltungsraumes erfolgen. Klären Sie dies also auch mit denen ab. Die Prüfung der baurechtlichen Geeignetheit erfordert einen nicht unerheblichen Zeitaufwand, den Sie bei der Planung und Organisation Ihres Marktes unbedingt berücksichtigen sollten.
Bitte beachten Sie: Wenn der Festsetzungsbescheid zum Beispiel wegen der fehlenden Baugenehmigung nicht erteilt werden kann, ergeht ein Ablehnungsbescheid, der gebührenpflichtig ist. Die Gebühr für einen ablehnenden Bescheid beträgt drei Viertel der Gebühr für einen Festsetzungsbescheid. Es ist deshalb in Ihrem Interesse, zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen abzuklären und gegebenenfalls zu schaffen. Erst danach stellen Sie den Antrag auf Festsetzung.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0221 / 221-29879 gern zur Verfügung.
Die Gebühr für die Festsetzung eines Spezialmarktes beträgt bis 750 Euro (Höchstgebühr). In der Regel werden für den ersten Veranstaltungstag 450 Euro, ab dem zweiten Tag 750 Euro fällig.
Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.