In Köln finden jährlich eine Vielzahl von Messen und Ausstellungen statt. Die Durchführung derartiger Veranstaltungen setzt eine entsprechende Erlaubnis, den Festsetzungsbescheid, zwingend voraus.
Handelt es sich bei dem*der Antragsteller*in um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einen Verein oder ähnliches, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Dazu zählen Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende.
Bei einer Gesellschaft, die im Handelsregister eingetragen ist, muss ein aktueller Handelsregisterauszug beigefügt werden.
Grundlegende Voraussetzung für die Erteilung eines Festsetzungsbescheides ist, dass die geplante Veranstaltung baurechtlich genehmigt ist.
Das bedeutet, dass der Veranstaltungsraum nach den baurechtlichen Vorschriften für die Durchführung Ihrer Veranstaltung geeignet sein muss.
Bevor Sie als Veranstalter*in einen Festsetzungsbescheid beantragen, sollten Sie sich also bei unserem Bauaufsichtsamt (Abteilung wiederkehrende Prüfungen) erkundigen, ob der von Ihnen vorgesehene Veranstaltungsraum für die von Ihnen geplante Messe oder Ausstellung baurechtlich geeignet ist. Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) für die von Ihnen geplante Veranstaltung beantragt werden. Ein solcher Antrag kann durch Sie, aber auch durch den*die Betreiber*in des Veranstaltungsraumes erfolgen. Die Prüfung der baurechtlichen Geeignetheit erfordert einen nicht unerheblichen Zeitaufwand, den Sie bei der Planung und Organisation Ihrer Veranstaltung unbedingt berücksichtigen sollten.
Bitte beachten Sie: Wenn der Festsetzungsbescheid zum Beispiel wegen der fehlenden Baugenehmigung nicht erteilt werden kann, ergeht ein Ablehnungsbescheid, der gebührenpflichtig ist. Die Gebühr für einen ablehnenden Bescheid beträgt drei Viertel der Gebühr für einen Festsetzungsbescheid. Es ist deshalb in Ihrem Interesse, zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen abzuklären und gegebenenfalls zu schaffen. Erst danach stellen Sie den Antrag auf Festsetzung.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0221 / 221-29879 gern zur Verfügung.
Der Antrag muss nicht persönlich abgegeben werden. Das Formular kann ohne Unterschrift direkt online versendet werden, die Unterlagen können Sie eingescannt als Anlagen beifügen. Eine Übersendung der vollständigen Antragsunterlagen auf dem Postweg reicht ebenfalls aus. Bitte beachten Sie die durchschnittliche Vorlaufzeit von etwa acht Wochen, da verschiedene Behörden und Institutionen eingeschaltet werden müssen.
Die Gebühr für die Festsetzung einer Ausstellung oder Messe beträgt 750 Euro.
Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.
Hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.