Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 55 Gewerbeordnung (GewO).
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend unter "Benötigt werden" genannten Unterlagen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein dürfen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Service-Fax
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung
- Öffnungszeiten
-
Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen
nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen