Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Die Gewerbeabmeldung können Sie formlos schriftlich mitteilen.
Achten Sie aber bitte darauf, dass die Gewerbeabmeldung von Ihnen unterschrieben ist. Fügen Sie bitte eine Kopie der bisherigen Gewerbeanmeldung bei.
Sie haben die Möglichkeit Gewerbemeldungen online im Wirtschaft-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zu tätigen.
Sofern Ihr Anlass zur Abmeldung Ihrer gewerblichen Tätigkeit nicht länger als sechs Wochen zurückliegt, kann Ihre Gewerbeabmeldung auch schriftlich vorgenommen werden. Senden Sie uns hierzu bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie alle benötigten Unterlagen zu. Das Formular finden Sie unter "Downloads und Infos" zum Herunterladen. Dieses PDF-Formular können Sie online ausfüllen, speichern und ausdrucken.
Zur persönlichen Vorsprache kommen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten in die Gewerbemeldestelle. Alle Informationen dazu finden Sie unter "Kontakt und Erreichbarkeit".
Die Abmeldung ist gebührenfrei.