Wollen Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank von jemandem übernehmen und ohne Unterbrechung fortfahren? Dann besteht die Möglichkeit, hierfür eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten. Gleichzeitig – oder auch nachträglich – können Sie für Ihre*n Stellvertreter*in eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die Gaststätte baulich unverändert und im bisher genehmigten Umfang betreiben. Außerdem müssen Sie einen Antrag auf eine endgültige Erlaubnis stellen und die Erlaubnis der*des Vorgänger*in darf nicht erloschen sein.

Wenn Sie in der Gaststätte nur alkoholfreie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, so brauchen Sie nach dem Gaststättengesetz keine Erlaubnis, sondern nur eine Gewerbeanmeldung.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung – Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27761
Telefax
0221 / 221-6569168
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Anfahrt

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