Wollen Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank von jemandem übernehmen und ohne Unterbrechung fortfahren? Dann besteht die Möglichkeit, hierfür eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten. Gleichzeitig – oder auch nachträglich – können Sie für Ihre*n Stellvertreter*in eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die Gaststätte baulich unverändert und im bisher genehmigten Umfang betreiben. Außerdem müssen Sie einen Antrag auf eine endgültige Erlaubnis stellen und die Erlaubnis der*des Vorgänger*in darf nicht erloschen sein.
Wenn Sie in der Gaststätte nur alkoholfreie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, so brauchen Sie nach dem Gaststättengesetz keine Erlaubnis, sondern nur eine Gewerbeanmeldung.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbeabteilung – Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27761
- Telefax
- 0221 / 221-6569168
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung – Gaststätten
- Öffnungszeiten
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Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!