Sie betreiben eine Gaststätte und möchten gerne eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz? Dann benötigen Sie verschiedene Erlaubnisse.
Über temporär aufgestellte Elemente zum Wind- und Wetterschutz, Beheizung etc. müssen Sie eine Mitteilung machen. Formulare dazu finden Sie unter "Downloads und Infos"

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Erlaubnisformen

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Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei, unter Umständen drei Genehmigungen:

  1. Eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und
  2. eine Sondernutzungserlaubnis. Diese kann als saisonale Erlaubnis vom 1. März bis zum 31. Oktober eines Jahres oder als Ganzjahreserlaubnis vom 1. Januar bis 31. Dezember ausgestellt werden;
  3. eine baurechtliche Genehmigung; bitte beachten Sie hierzu die Hinweise des Bauaufsichtsamtes im "Infoblatt an Gastro-Betreiber", das Sie bei Downloads und Infos einsehen können.

Die erweiterte Gaststättenerlaubnis und die eventuelle baurechtliche Genehmigung müssen Sie nur einmalig beantragen, die Sondernutzungserlaubnis hingegen jährlich.

Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung – Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27761
Telefax
0221 / 221-6569168
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Anfahrt

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