Bestimmte gefährliche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse werden zum Schutz vor Schädigungen des Menschen und der Umwelt durch die "Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (REACH) in ihrer Abgabe besonders beschränkt oder sogar verboten.
Darüber hinaus definiert auf nationaler Ebene die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV – "Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz") weitere Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens für solche schädigenden Substanzen oder für Stoffe, die diese freisetzen oder enthalten können. Sie definiert genaue Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe dieser Stoffe und Gemische einzuhalten sind.
Einzelhandelsbetriebe, die Stoffe oder Gemische aus Anlage 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung abgeben oder für Dritte bereitstellen, benötigen eine gesonderte Erlaubnis.
Betriebe, die die betreffenden Stoffe und Gemische ausschließlich an Wiederverkäufer ("B2B"), berufsmäßige Verwender*innen und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgeben oder bereitstellen, müssen dies vor erstmaliger Aufnahme dieser Tätigkeit schriftlich anzeigen.
Unser Gesundheitsamt ist zuständig für die Erteilung der Erlaubnis und Entgegennahme von Anzeigen nach den §§ 6 und 7 der Chemikalien-Verbotsverordnung im Stadtgebiet Köln:
Unternehmen erhalten die Erlaubnis auf Antrag, wenn sie in jeder Betriebsstätte, in der sie Stoffe oder Gemische, die den Regelungen der Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen, abgeben oder bereitstellen, sachkundiges Personal beschäftigen. Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- sie verfügen über einen Nachweis der Sachkunde nach § 11 Absatz 1 (ChemVerbotsV)
- sie besitzen Zuverlässigkeit und sind
- mindestens 18 Jahre alt.
Jeder Wechsel einer solchen Person im Betrieb ist dem Gesundheitsamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 0221 / 221-24701.