Große Sonderbauten sind Gebäude, bauliche Anlagen und Einrichtungen, an die aufgrund ihrer Größe, ihrer Nutzungsart oder hoher Besucherzahlen höhere bautechnische Anforderungen gestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels, Schulen, Großgaragen, große Gewerbebetriebe. Eine Auflistung aller großen Sonderbauten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Notwendige Unterlagen
Für Anträge, die große Sonderbauten betreffen, benötigen Sie immer die Hilfe einer entwurfsverfassenden Person mit Bauvorlageberechtigung. Dies sind Architekt*innen, die in der Architektenliste der Architektenkammer NRW gelistet sind und vereinzelt Ingenieur*innen, wenn diese eine Bauvorlagenberechtigung besitzen.
Einige Bauvorlagen müssen Sie zu jedem Antrag einreichen. Weitere können erforderlich sein, das ist abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben:
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht