Sie möchten eine radsportliche Veranstaltung wie Radtouristik- und / oder Volksradfahren auf öffentlichem Straßenland durchführen.
Antragstellung
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem*einer Veranstalter*in organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.
Rücksichtnahmepflicht
Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung muss besonders Rücksicht genommen werden. Veranstaltungen, gleich welcher Art, die geeignet sind, die Nachtruhe der Bevölkerung zu stören, dürfen für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht erlaubt werden. Nach den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagrechtes dürfen an Sonn- und Feiertagen Veranstaltungen, die zur Störung von Gottesdiensten führen können, erst ab 11 Uhr beginnen.
Versicherungspflicht
Als Veranstalter*in müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssumme abschließen:
- 250.000 Euro für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000 Euro)
- 50.000 Euro für Sachschäden
- 5.000 Euro für Vermögensschäden
Sanitätsdienst
Als Veranstalter*in müssen Sie außerdem, je nach Größe der Veranstaltung, einen Sanitäts- oder Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab unter den Telefonnummern
- 0221 / 9748-4110,
- 0221 / 9748-4111 oder
- 0221 / 9748-4113
bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen anerkannten Sanitäts- / Rettungsdienst sichergestellt werden muss.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung