Antragstellung
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einer*einem Veranstalter*in organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.
Versicherungspflicht
Der*die Veranstalter*in muss eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen abschließen:
- 1.000.000 Euro für Personenschäden
- 250.000 Euro für Sachschäden
Sanitätsdienst
Der*die Veranstalter*in muss je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab unter der Telefonnummer 0221 / 9748-405 bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss.
Ordnungsdienst
Für die Gestellung von Ordner*innen hat der*die Veranstalter*in zu sorgen.
a) für Schützenfeste, 60 Euro ohne Ortstermin, 120 Euro mit Ortstermin. b) für Karnevalsumzüge,- für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis 160 Euro- für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung 70 Euro gesamt also 230 Euro. Die Gebühren können Sie auch bargeldlos mit Karte bezahlen.