Wenn Sie Großveranstaltungen wie zum Beispiel Straßenfeste, Weihnachtsmärkte oder ähnlich durchführen wollen, können Sie hier eine Erlaubnis beantragen. Zentraler Ansprechpartner ist das Ordnungsamt, Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzung.
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
Die Umsetzung der erforderlichen verkehrslenkenden Maßnahmen (zum Beispiel Straßensperrungen, Halteverbotszonen) obliegt der Veranstalterin oder dem Veranstalter.
Während der Dauer der Veranstaltung hat die Veranstalterin bzw. der Veranstalter dafür zu sorgen, dass für Polizei- und Rettungsfahrzeuge eine Durchfahrtsmöglichkeit von mindestens 3,50 Metern verbleibt.
50 Euro bis 400 Euro Verwaltungsgebühren, je nach Art der Veranstaltung.
Sollten Imbiss- und Getränkestände aufgebaut werden, so berechnen wir darüber hinaus pro Stand und Tag 30 Euro Verwaltungsgebühren zusätzlich.
Weiterhin werden Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungssatzung erhoben. Die Gebühren können auch per EC-Cash (EC-Karte mit PIN) oder GeldKarte bezahlt werden.
Großveranstaltungen entsprechend den Vorgaben des Orientierungsrahmens des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein Westfalen zur Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen, zum Beispiel Straßenfeste, Weihnachtsmärkte und so weiter.
Diverse Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG) sowie der städtischen Sondernutzungssatzung.