Das Kundenzentrum, in dem Sie den Antrag auf Erteilung eines Führerscheins gestellt haben, müssen Sie über den Fahrschulwechsel schriftlich unterrichten, wenn der Wechsel vollzogen ist.
Die Mitteilung über den Fahrschulwechsel muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der neuen Fahrschule
- Name und Anschrift der technischen Prüfstelle, bei der die neue Fahrschule ihre Fahrschülerinnen und Fahrschüler zur Prüfung vorstellt
Die Mitteilung kann auch direkt von Ihrer neuen Fahrschule gemacht werden.
Die Führerscheinstelle im Kundenzentrum wird dann unverzüglich die neue Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragen. Die notwendigen Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei Ihrer neuen Fahrschule.
Es fallen keine Gebühren an.