Sie möchten ein Neufahrzeug zulassen, das technisch verändert wurde und eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV von einer Prüforganisation erhalten hat?
Bitte beachten Sie: Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.
Seit 2014 müssen Sie bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilen. Ohne dieses Mandat dürfen wir Ihren Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie unter Downloads und Infos herunterladen.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln im Grünen Weg 4, 50933 Köln.
Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:
Zulassung von Kraftfahrzeugen nur mit SEPA-Lastschriftmandat
Beim Termin müssen Sie persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben unter Download und Infos. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte legen zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der vertretenden Person vor und das Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer.
Terminvereinbarung online
Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.
- Ausnahmegenehmigung: 39,50 Euro
- Allgemeine Zulassungsgebühr: 30 Euro
- Abruf der Fahrzeugdaten: 15,30 Euro
- Wunschkennzeichen: 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro bei vorheriger Reservierung
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.