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Die Vergabe der öffentlich geförderten Wohnung erfolgt aufgrund einer Belegungsvereinbarung zwischen der Kölner Wohnungswirtschaft und der Stadt Köln nur durch die Vermietenden selbst. Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-22771
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung
- Öffnungszeiten
-
Montag und Dienstag, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 12 Uhr