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Die Vergabe der öffentlich geförderten Wohnung erfolgt aufgrund einer Belegungsvereinbarung zwischen der Kölner Wohnungswirtschaft und der Stadt Köln nur durch die Vermietenden selbst. Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Hinweis für Wohnungssuchende

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-22771
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Dienstag, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

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