Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Bau von Mietwohnungen, die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Nutzungsänderung, die Erweiterung von Gebäuden und die Anpassung von bestehenden Mietwohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse für Haushalte mit geringem Einkommen. Weitere Förderangebote bestehen für den Neubau barrierefreier Gruppenwohnungen sowie von Pflegewohnplätzen.
Neben der Versorgungsfunktion für die Wohnbevölkerung einschließlich der Wohnungsbedarfsdeckung von Haushalten mit geringem Einkommen streben wir an, auch Berufseinsteiger, Erwerbstätige und Familienhaushalte mit Kindern nachhaltig an den Wohnort Köln zu binden.
Hierbei soll im Rahmen der Wohnungsbauplanung neben freifinanziertem Wohnraum auch preiswerter öffentlich geförderter Wohnraum durch die Förderung von Wohneigentum in Ein-/Zweifamilienhäusern und den Bau von Mietwohnungen in Form von Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern entstehen.
Weitere detaillierte Informationen zur Wohnraumförderung und den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Interesse an einem finanziellen Engagement im öffentlich geförderten Wohnungsbau begleiten wir mit einer individuellen Beratung über die in Frage kommenden Fördermittel, mögliche Standorte im Stadtgebiet Köln sowie bautechnische Voraussetzungen. Zu einem unverbindlichen Gespräch über Ihr Bauvorhaben und seine Realisierung im Stadtgebiet Köln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Fragen oder Vorstellungen von Projekten im Neubau oder der Modernisierung von Bestandswohnungen, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Nummer (0221) 221 24276.
Wohnraumfördermittel für Objekte im Kölner Stadtgebiet werden nur auf Antrag bewilligt. Die entsprechenden Antragsvordrucke und weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der NRW.Bank.
Wird über Ihren Antrag positiv entschieden und eine Förderzusage erteilt, ist eine Gebühr in Höhe von 0,4 Prozent der bewilligten Darlehenssumme zu entrichten.