Wichtiger Hinweis:
Da aktuell kein Holz zur Verfügung steht, können wir bis auf weiteres kein Brennholz und keine Holzlesescheine anbieten!
Der Holzleseschein berechtigt zum Sammeln oder Aufarbeiten von Holz im städtischen Wald, zum Beispiel als Brennholz. Sie erhalten den Holzleseschein von Oktober bis März gegen Entgelt von der Försterin, von dem Förster, die beziehungsweise der für das Waldgebiet zuständig ist, in dem Sie Holz sammeln wollen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-115 oder 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-23867
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr,
Freitag 9 bis 13 Uhr,
sowie nach besonderer Vereinbarung