Ihre Kinder können zu Ihnen nach Deutschland nachziehen, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen zusammengestellt, welche Voraussetzungen Ihr Kind an die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung erfüllen muss.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Welche Änderungen ergeben sich, wenn mein Kind 18 Jahre alt wird?

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ausländerangelegenheiten – Integration
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29835 Montag bis Freitag von 8-12 Uhr
Telefax
0221 / 221-33002
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

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