Ihre Kinder können zu Ihnen nach Deutschland nachziehen, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen zusammengestellt, welche Voraussetzungen Ihr Kind an die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung erfüllen muss.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Ausländerangelegenheiten – Integration
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-29835 Montag bis Freitag von 8-12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-33002
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
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Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.