Wenn Sie eine*n ausländische*n Ehepartner*in oder eingetragene*n Lebenspartner*in in Deutschland haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr*e ausländische*r Ehepartner*in oder eingetragene*r Lebenspartner*in eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt. Wir erklären Ihnen auf dieser Seite, welche Voraussetzungen in der Regel vorliegen müssen und welche Unterlagen Sie bei Ihrer Antragsstellung einreichen müssen.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ausländerangelegenheiten – Integration
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29835 Montag bis Freitag von 8-12 Uhr
Telefax
0221 / 221-33002
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

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