Wenn Sie eine*n ausländische*n Ehepartner*in oder eingetragene*n Lebenspartner*in in Deutschland haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr*e ausländische*r Ehepartner*in oder eingetragene*r Lebenspartner*in eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt. Wir erklären Ihnen auf dieser Seite, welche Voraussetzungen in der Regel vorliegen müssen und welche Unterlagen Sie bei Ihrer Antragsstellung einreichen müssen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Ausländerangelegenheiten – Integration
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-29835 Montag bis Freitag von 8-12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-33002
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
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Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.