Informationen in Leichter Sprache

Ein geöffneter Brief-Umschlag und ein Papier. Auf dem Papier steht etwas geschrieben. © Reinhild Kassing

Vor Wahlen bekommen alle Wahl-Berechtigten

zur Erinnerung einen Brief.

Der Brief heißt:

Wahl-Benachrichtigung.

Darin steht zum Beispiel:

Wann und wo Sie wählen können.

Wann bekomme ich eine Wahl-Benachrichtigung?

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Sie bekommen Ihre Wahl-Benachrichtigung

spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl.

  • Wenn Sie wahl-berechtigt sind.
Hier erfahren Sie, ob Sie wahl-berechtigt sind.
  • Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis eingetragen sind.
Weitere Infos zum Wähler-Verzeichnis

Was steht in der Wahl-Benachrichtigung?

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Weitere Informationen

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