
Um Ihre spätere Betriebsrente aufzubessern, können Sie als Versicherte*r der Zusatzversorgungskasse Beiträge in eine Freiwillige Versicherung (PlusPunktRente) mit Riester-Förderung einzahlen.
Bei Riester-Verträgen im Wege der betrieblichen Altersversorgung führt Ihr*e Arbeitgeber*in in der Regel die Beiträge aus Ihrem Netto-Entgelt ab. Die staatliche Förderung setzt bei der betrieblichen Altersversorgung eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus.
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgeltes des Vorjahres als Mindestbeitrag aufwenden. Die staatliche Förderung übernimmt einen Teil dieses Mindestbeitrages durch Zahlung einer Grundzulage (175 Euro) beziehungsweise Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind
- 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind
- 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren sind
Sofern Sie den Mindestbeitrag unterschreiten, erfolgt eine anteilige Kürzung der Förderung.
Seit dem 1. Januar 2008 erhalten junge Riester-Sparer*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, der automatisch bei der Beantragung der Altersvorsorgezulage gewährt wird. Die Extra-Zulage wird anteilig gekürzt, sofern nicht der Mindestbeitrag eingezahlt wird.
Beispiel: Eine ledige 30-jährige Beschäftigte ohne Kinder mit einem Brutto-Jahresentgelt von 30.000 Euro muss im Jahr 1.200 Euro aufwenden, um die volle staatliche Zulage zu erhalten. Durch ihren Anspruch auf Grundzulage von 175 Euro reduziert sich der Eigenbeitrag auf 1.025 Euro. Hätte die Beschäftigte zwei vor dem 1. Januar 2008 geborene kindergeldberechtigte Kinder, würde sich der Aufwand zudem um weitere 370 Euro verringern. Der Eigenbetrag reduziert sich also auf 655 Euro.
Für den Erhalt der staatlichen Zulage müssen Sie einen Zulagenantrag stellen.
Den Eigenbeitrag und die staatlichen Zulagen können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob Sie zusätzlich zu den Zulagen durch den Sonderausgabenabzug noch eine steuerliche Vergünstigung in Form einer Steuererstattung erhalten können. Der jährliche Sonderausgabenabzug ist auf 2.100 Euro begrenzt.
Unter Formulare und Hinweise finden Sie weitere Informationen zur PlusPunktRente und ein Formular, mit dem Sie kostenlos eine unverbindliche individuelle Proberechnung anfordern können.