Mit unserer PlusPunktRente haben Sie die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Ihre spätere Betriebsrente können Sie so durch eigene Beiträge aufbessern. Wenn Sie bei uns pflichtversichert sind, können Sie mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in vereinbaren, dass ein Teil Ihrer Bruttobezüge als Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird.

Mit der staatlichen Förderung können die Beiträge aus dem Bruttoentgelt bis zu einer bestimmten Obergrenze steuer- und sozialabgabenfrei gestellt werden. Diese Obergrenze entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zum Aufbau Ihrer Betriebsrente zahlt Ihr*e Arbeitgeber*in zusätzlich zur Umlage einen Zusatzbeitrag in Höhe von 3,1 Prozent des steuerpflichtigen Arbeitslohnes in eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung bei uns ein. Dabei nutzt Ihr*e Arbeitgeber*in bereits Steuervorteile. Bitte beachten Sie, dass dadurch Ihre Möglichkeit, die "vollen" Steuervorteile einer Entgeltumwandlung auszuschöpfen, eingeschränkt wird.

Übrigens: Auch vermögenswirksame Leistungen können Sie für die Entgeltumwandlung nutzen!

Unter Formulare und Hinweise finden Sie weitere Informationen zur PlusPunktRente und ein Formular, mit dem Sie unverbindlich eine kostenlose individuelle Probeberechnung anfordern können.

Formulare und Hinweise