Rat beschließt Änderung der Verordnung

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag, 28. September 2017, die vom Hauptausschuss beschlossene Dringlichkeitsentscheidung vom 11. September 2017 genehmigt. Danach wird es am 8. Oktober 2017 einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag geben. Dafür wurde die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen geändert. Insgesamt gibt es damit fünf verkaufsoffene Sonntage in 2017. Die Verwaltung hatte dies insbesondere mit der Gewerkschaft Verdi zuvor abgestimmt.  

Der verkaufsoffene Sonntag am 8. Oktober 2017 soll im Bereich Innenstadt stattfinden. Er steht im Zusammengang mit der gleichzeitig stattfindenden Ernährungsmesse Anuga und dem an diesem Tag vorgesehenen Gourmetfestival im Bereich Schildergasse.  

Für die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags ist nach dem aktuellen Ladenöffnungsgesetz NRW ein räumlicher Bezug beziehungsweise ein Anlassbezug zwischen Ladenöffnung und Veranstaltung erforderlich. Auch muss die Bezugsveranstaltung eine ausreichende Anzahl von Besuchern anziehen und im Vordergrund stehen.  

Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Köln hatte mit Urteil vom 3. Mai 2017 der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi stattgegeben. Sie hatte sich gegen die verkaufsoffenen Sonntage in 2017 gewandt. Im Rahmen von Sondierungsgesprächen der Verwaltung hatte die Verdi zu nun insgesamt fünf verkaufsoffenen Sonntagen für das Jahr 2017 erklärt, dass diese konsensfähig sind.  

Ob und wie viele verkaufsoffene Sonntage es 2018 und darüber hinaus geben wird, ist noch mit den Gewerkschaften, Kirchen, Einzelhandelsverband und Politik abzustimmen. Auch ist abzuwarten, ob und gegebenenfalls wann die neue Landesregierung das bestehende Ladenöffnungsgesetz NRW ändern möchte.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit