Oberbürgermeisterin Reker schlägt Rat "freiwilliges Ausgleichs-Programm" vor

Die Stadt Köln und die Bezirksregierung Köln haben heute im Rathaus gemeinsam der Öffentlichkeit die weitere Vorgehensweise zur Regelung der falschen Verwarn-und Bußgeldverfahren vorgestellt, die im Zusammenhang mit einer nicht korrekten Ausschilderung einer Baustelle mit Blitzeranlage an der BAB A 3 am Heumarer Dreieck im vergangenen Jahr betrieben wurden.

Ich bin froh, dass es gelungen ist, dass sich zwei unterschiedliche Behörden auf ein rechtssichere und bürgerfreundliche Lösungen haben verständigen können

so Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Für die Bezirksregierung Köln resümierte Regierungspräsidentin Gisela Walsken:

Ich unterstütze die gefundenen Lösungen. Als zuständige Kommunalaufsicht werden wir auch den von der Stadt Köln entwickelten Weg konstruktiv begleiten.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker wird dem Stadtrat für seine nächste Sitzung am kommenden Dienstag, 14. Februar 2017, vorschlagen, auf dem Wege eines "freiwilligen Ausgleichs-Programms" die durch die falsche Ausschilderung der Blitzeranlage an der BAB A 3 eingenommenen Buß- und Verwarngelder an alle Antragsteller in gleicher Höhe durch diese freiwillige Zahlung zurückzugeben.

Ich habe von Anfang an gesagt, dass wir die zu Unrecht eingenommenen Gelder in Millionenhöhe nicht einfach im Haushalt belassen können. Wir haben jetzt einen Weg gefunden, der es uns erlaubt, jedem Betroffenen, der einen entsprechenden Antrag stellt, einen finanziellen Ausgleich in gleicher Höhe zukommen zu lassen. Damit schöpfen wir den uns zur Verfügung stehenden Spielraum vollständig aus

so Henriette Reker heute. Regierungspräsidentin Walsken unterstützt dieses Vorgehen.

Die Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung waren gestern zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Stadt Köln keine Rechtsgrundlage existiert, die es ihr erlauben würde, alle rechtkräftigen Bescheide einfach aufzuheben oder eine Wiederaufnahme aller Verfahrens zu betreiben. Die Verfahren, die noch nicht formell abgeschlossen sind, hat die Stadt Köln ohnehin bereits aufgehoben. Das betraf rund 35.000 Fälle. Insgesamt waren an der von der Bezirksregierung Köln beim Landesbetrieb Straßen NRW in Auftrag gegebene falsche Beschilderung an der BAB A 3 rund 400.000 Fahrzeuge geblitzt worden.

Die Stadt Köln hatte betont, dass auch in den Fällen, die die Mindestgrenze von 250 Euro unterschreiten, für die Betroffenen zumindest finanziell ein Ausgleich für die gezahlten Verwarn-und Bußgelder herstellt werden soll und sich bereit erklärt, auf die bereits eingenommen Gelder zu verzichten. Die Umsetzung des jetzigen Vorschlages bedeutet einen erheblichen Verwaltungsaufwand und wird notwendigerweise einige Zeit in Anspruch nehmen. Unmittelbar nach einer entsprechenden Ratsentscheidung soll dazu ein online-Formular verfügbar sein, das von Betroffenen unbürokratisch ausgefüllt und zur Bearbeitung bei der Stadt Köln eingereicht werden kann.

Betroffenen, deren Bußgeld die Grenze von 250 Euro überschreitet, steht der Weg einer formellen "Wiederaufnahme des Verfahrens" nach § 85 OWiG offen. In einem solchen Verfahren, die grundsätzlich von Gerichten zu entscheiden sind, können sowohl die gezahlten Bußgelder als auch verhängte Punkte im Verkehrszentralregister neu regelt werden.

Die Bezirksregierung Köln hat angekündigt, bei den Nebenfolgen der Verfahren, wie z.B. Fahrverbote und verhängte Punkte im Verkehrszentralregister auf Antrag "im Rahmen des Gnadenerlasses bei Härtefällen einzelfallbezogen" zu beurteilen. Über solche Anträge entscheidet die Bezirksregierung.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit