Das Baden an den nicht ausgewiesenen Bereichen bleibt verboten

Ab dem kommenden Frühjahr 2024 weist die Stadtverwaltung zwei offizielle Badestellen am Fühlinger See aus. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 7. September 2023, beschlossen. Die beiden Badestellen – eine an Teilsee 1 und eine an Teilsee 7 – sind in der Badesaison zwischen dem 1. Mai und dem 30. September 2024 nutzbar. An den übrigen Bereichen bleibt, mit Ausnahme des Strandbads "Blackfoot Beach", wie schon in den vergangenen rund 30 Jahren das Baden verboten. Die Badestellen sind nicht überwacht, das Schwimmen erfolgt auf eigene Gefahr.  

Bis zur Eröffnung der Badestellen im kommenden Jahr werden diese zunächst hergerichtet. Hierzu gehören unter anderem Untersuchungen des Wassers, Kontrolltauchgänge, die Eingrenzung des Badebereichs mit Bojen auf dem Wasser und eine entsprechende Beschilderung. Die Badestellen werden in der Badesaison vom 1. Mai bis 30. September regelmäßig gereinigt, ebenso regelmäßig sichten Taucher*innen den Seegrund der Bereiche und die Wasserqualität wird überprüft.  

Die Kosten für die Ersteinrichtung der beiden Badestellen belaufen sich auf voraussichtlich 27.550 Euro. Der Betrieb der Badestellen wird jährlich rund 28.000 Euro kosten.  

Die Beschlussvorlage ist hier einsehbar.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit