Jugendverwaltung hat Fortschreibung in die Gremienberatung eingebracht

Die Verwaltung hat ihre Spielplatzbedarfsplanung weiter fortgeschrieben. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde nun den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Erstmalig befasst sich der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 6. November 2018 mit dem Thema.  

Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse von Rat und Bezirksvertretungen nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln enthält die Vorlage zwei, sich ergänzende Beschlussbestandteile:  

Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den "allgemeinen Teil" der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfsgerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum.  

Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches "Agenda-Setting" inklusive Priorisierungen von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen.  

Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken vorgenommen, Maßnahmenvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit