Rat beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung zur Severinstraße
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28. September 2017 die Satzung für die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße beschlossen. Es ist die erste Einrichtung dieser Art auf Kölner Stadtgebiet. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte im Sinne der Satzung einzuleiten. Hierzu gehört insbesondere, zunächst von den betroffenen Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten eine Abgabe einzuziehen und sie dem Verein "ISG Severinstraße e.V." zur Verfügung zu stellen. Die finanzielle Ausstattung bildet die Grundlage für die Umsetzung der vereinbarten Ziele in den Bereichen Veedelsentwicklung und Marketing.
Im Herbst 2016 hatte eine Initiative aus Immobilienbesitzern, Händlern und Gewerbetreibenden aus der Severinstraße bei der Stadt beantragt, eine entsprechende Satzung zu erlassen. Sie macht es engagierten Akteuren aus dem Quartier möglich, in privater Verantwortung und in Ergänzung zu den Aufgaben der Gemeinde standortbezogene Maßnahmen durchzuführen.
Zur Aufwertung der Severinstraße sind 13 verschiedene Projekte geplant, die innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt werden sollen. Hierzu zählen beispielsweise die Anstellung eines Quartiershausmeisters, der sich unter anderem um Sauberkeit und Ordnung kümmert, die Installation einer neuen Weihnachtsbeleuchtung und eine Begrünung der Severinstraße. Ziel der Initiatoren ist es, die beliebte Einkaufsstraße so zu stärken, dass sie auch weiterhin als Mittelpunkt des Severinsviertels gilt und auch weit über das Veedel hinaus wahrgenommen wird.
Der Satzungsbeschluss ist notwendig, damit die Stadt Köln bei den im Satzungsgebiet gelegenen Immobilienbesitzern Abgaben erheben kann, die zweckgebunden zur Finanzierung der Maßnahmen eingesetzt werden können.
Der Rat der Stadt Köln beschloss am 14. Februar 2017 einstimmig die Einleitung des Satzungsverfahrens. Anschließend unterrichtete die Stadt die über 400 Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der im Gebiet gelegenen Gebäude und Grundstücke über das Vorhaben. Diese hatten entsprechend des "Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW)" innerhalb eines Monats die Möglichkeit, Widerspruch gegen den beabsichtigten Satzungserlass einzulegen. Nehmen mehr als ein Drittel der Personen oder die Eigentümer von einem Drittel der im Satzungsgebiet gelegenen Grundstücksflächen ihr Widerspruchsrecht in Anspruch, darf die Satzung nicht erlassen werden. In der Severinstraße haben mit rund 23 Prozent der Widerspruchberechtigten deutlich weniger Eigentümerinnen und Eigentümer von diesem Recht Gebrauch gemacht.
Sowohl die Mehrheit der Immobilienbesitzer als auch verschiedene Interessenverbände begrüßten die Initiative zur Aufwertung des Quartiers. Vergleichbare Initiativen, die zur Gründung von gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaften geführt haben, gab es bereits in Bergisch Gladbach und Wuppertal.