Investoren erhalten einmaligen Investitionskostenzuschuss

Wegen des hohen Bedarfs an preisgünstig gefördertem Wohnraum für Rollstuhlfahrer hat der Rat der Stadt Köln am 10. September 2015 das seit 2014 laufende städtische Zuschussprogramm erweitert. Wird für Rollstuhlfahrer geeigneter Wohnraum neu geschaffen, erhöht sich der einmalige Zuschuss von 150 auf 250 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Der Investitionskostenzuschuss wird gezahlt, wenn mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt in Stadtteilen mit besonders großem Bedarf an preiswertem Wohnungsbau neu gebaut wird.

Ein Investor, der vier für Rollstuhlfahrer geeignete Wohnungen mit je 60 Quadratmetern Wohnfläche baut, erhält zu den Landesmitteln einen städtischen Zuschuss von 60.000 Euro. Das Programm läuft, bis das Budget verbraucht ist, längstens bis zum 31. Dezember 2016.

Um die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau zu erhöhen, hatte der Rat der Stadt Köln im Dezember 2013 ein Sonderprogramm zum bereits seit 2012 bestehenden städtischen Wohnungsbauförderprogramm verabschiedet. Investoren, die mit Darlehen des Landes oder der Stadt Köln Mietwohnungen in Stadtteilen mit einem geringen, deutlich unterdurchschnittlichen Angebot und damit einem besonders großen Bedarf an preiswertem Wohnungsbau aktiv werden wollen, erhalten zusätzlich einen einmaligen städtischen Investitionskostenzuschuss.

Gefördert werden Neubauten von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen, die in einem selbständigen Gebäude neu geschaffen und mit Fördermitteln des Landes NRW zu Gunsten der Menschen mit Wohnberechtigungsschein "Typ A" gefördert werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss an die Erteilung der Förderzusage über die Landesmittel. Der Zuschuss kann im Falle des Erwerbs eines nicht-städtischen Grundstücks auch mit einem Zuschuss aus dem "Förderatlas" (Stadtteile mit wenig geförderten Mietwohnungen) kombiniert werden.

Der Zuschuss beträgt 150 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für Mieter der Einkommensgruppe A. Ein Investor, der zehn Wohnungen mit je 60 Quadratmeter Fläche baut, erhält zusätzlich zu den Baudarlehen einen Zuschuss in Höhe von 90.000 Euro. Das Fördervolumen beträgt einmalig zwei Millionen Euro. Der Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Förderanträge gewährt.

Folgende 26 Kölner Stadtteile werden gefördert:

Altstadt-Süd, Neustadt-Süd, Altstadt-Nord, Neustadt-Nord, Deutz, Bayenthal, Marienburg, Raderberg, Raderthal, Zollstock, Rodenkirchen, Sürth, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld, Müngersdorf, Junkersdorf, Weiden, Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Nippes, Riehl, Poll, Westhoven, Brück.

Über die Förderbedingungen informiert das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln, Werner Mack, Telefon 0221 / 221-25186 und Ulrich Sieven, Telefon 0221 / 221-24276 oder per E-Mail.

Weitere Informationen über die Förderbedingungen - Herr Mack Weitere Informationen über die Förderbedingungen - Herr Sieven
Karte zu den Fördergebieten
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Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit