Nutzungszeit von Grabstätten läuft ab – Verlängerung rechtzeitig beantragen
Auf den fünf Zentral- und verschiedenen Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte. Wer ein solches zwischen dem 1. Januar und 31. März 2007 auf Melaten-, dem Nord-, West-, Süd- oder Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Kalk, Dünnwald, Sürth, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof, Lehmbacher Weg oder Worringen erworben hat, kann das Nutzungsrecht auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Fragen beantwortet die Stadt telefonisch unter 0221 / 221-25108. Wer in den vergangenen Jahren bereits eine Verlängerung beantragt hat, kann die Ablaufzeit der dafür ausgestellten Urkunde entnehmen.
Wanderausstellung zur Überflutungsvorsorge im Kundenzentrum Innenstadt
Vom 22. März bis 3. Mai 2019 zeigen die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln im Kundenzentrum Innenstadt, Laurenzplatz 1-3, Köln-Innenstadt, eine Ausstellung zur Überflutungsvorsorge. Wie entsteht sommerlicher Starkregen und was sind die Folgen? Welche Möglichkeiten gibt es, sich hierauf vorzubereiten und zu schützen? Was ist der Unterschied zwischen oberirdischer Überflutung und Kanalrückstau? – Auf diese und weitere Fragen gibt die Ausstellung eine Antwort. Für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger besteht vom 22. März bis 3. Mai 2019 jeweils dienstags von 16 bis 18 Uhr die Möglichkeit, im Foyer des Kundenzentrums Innenstadt individuelle Fragen zur Überflutungsgefährdung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der StEB Köln zu richten.
Im Zuge des Klimawandels müssen wir uns darauf einstellen, dass die Wetterextreme künftig zunehmen werden. Gemeinsam haben sich die StEB Köln und die Stadt Köln daher zum Ziel gesetzt, als Teil der Klimafolgenanpassung die Überflutungsvorsorge gegen sommerliche Starkregenereignisse zu verbessern. Das Handlungsprogramm knüpft an zahlreiche Maßnahmen an, die in der Vergangenheit bereits gegen Rheinhochwasser ergriffen wurden. Zur Starkregenvorsorge gehört neben eigenen Maßnahmen auch die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung. So gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie sich Private gegen Überflutungen schützen können. Sie sind durch das Wasserhaushaltsgesetz im Rahmen ihrer Möglichkeiten sogar zur Eigenvorsorge verpflichtet. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, haben die StEB Köln eine Wanderausstellung zu Überflutungsschutz und -vorsorge erarbeitet. Diese war seit Frühjahr vergangenen Jahres bereits in den Stadtbezirken Lindenthal, Porz, Rodenkirchen, Mülheim, Chorweiler und Ehrenfeld zu sehen.
Ehrenamtspreis "KölnEngagiert" – Bis 5. April 2019 sind Vorschläge möglich
Noch bis zum 5. April 2019 haben Kölnerinnen und Kölner die Möglichkeit, Einzelpersonen oder Vereine, die sich ehrenamtlich in Köln engagieren, für den Ehrenamtspreis 2019 vorzuschlagen. Dann endet die Bewerbungsfrist für "KölnEngagiert 2019". Oberbürgermeisterin Henriette Reker wirbt in diesem Jahr gemeinsam mit Ehrenamtspate Frank Schätzing dafür, sich zu beteiligen. Wie in den Vorjahren werden Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Projekte, Schulen und Initiativen aus sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgezeichnet. Der Ehrenamtspreis 2019 ist mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 8.000 Euro ausgestattet. Die Preisverleihung erfolgt traditionell beim Kölner Ehrenamtstag, der in diesem Jahr seinen 20. Geburtstag feiert und am 1. September 2019 stattfindet. Aus diesem Grund wird es zusätzlich einen Fotowettbewerb geben, der die Kölnerinnen und Kölner dazu aufruft, ihr ehrenamtliches Engagement im Bild festzuhalten. Bewerbungsunterlagen erhalten Interessierte bei der Kommunalstelle zur "Förderung und Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements" (FABE) im Büro der Oberbürgermeisterin, unter Telefon 0221 / 221-23190 und 0800 / 56 35 611 (kostenlos)