Entscheidung für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2016/2017

Die Stadt Köln wird die geübte Praxis der regelmäßigen Abschlagszahlungen an die Freien Träger wie etwa im Sozial-, Jugend- oder Kulturbereich auch während der Aufstellung des Doppelhaushalts für 2016/2017 aufrechterhalten. Das hat Oberbürgermeisterin Henriette Reker am Dienstag im Rat mitgeteilt.

Wir haben das Thema auch im Stadtvorstand schon diskutiert und dort wurde in der vorigen Woche entschieden, dass diese Praxis der Abschlagszahlungen unter Beachtung von Paragraph 82 der Gemeindeordnung auch 2016 weiter beibehalten wird

erklärte Reker. Im Hinblick auf das erkennbare Votum des Rates werde die Verwaltung dabei die Ansätze für das Jahr 2015 zugrunde legen.

Laut Paragraph 82 der Gemeindeordnung sind Kommunen befugt, im Rahmen der vor-läufigen Haushaltsführung weiter die Ausgaben zu tätigen, zu denen sie rechtlich ver-pflichtet sind. Daneben sind sie aber auch zu Ausgaben ermächtigt, die nach sorgfältiger Prüfung für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit