Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs ab 28. März 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, das "Ingenieurwissenschaftliche Zentrum" (IWZ) der damaligen Fachhochschule (FH) Köln am Standort Deutz beizubehalten und stufenweise neu zu entwickeln. Dabei werden die Gebäude der Fakultäten "Architektur", "Bauingenieurwesen" und "Umwelttechnik" sowie die Bibliothek als Bestand weiter genutzt. Die vorgenannten Fakultätsgebäude wurden überwiegend bereits saniert. Alle übrigen Bestandsgebäude sollen schrittweise abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Aus der FH Köln wurde 2015 die Technische Hochschule (TH) Köln, die Bezeichnung für das frühere IWZ lautet jetzt "Campus Deutz".

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat 2012 in Abstimmung mit der Stadt Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der erstplatzierte Entwurf des Büros Kister, Scheithauer, Gross (ksg) aus Köln, wurde detailliert fortentwickelt und berücksichtigte insbesondere die Bedingungen der stufenweisen Realisierung des Gesamtvorhabens und die Erweiterung des Campus auf die angrenzenden Grundstücksflächen der ehemaligen Feuerwache, der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) und der ehemaligen Sozialstation Gießener Straße. Auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts soll nunmehr ein Bebauungsplan-Entwurf für den künftigen neu gestalteten Campus der TH Köln am Standort Deutz ausgearbeitet werden, der die heutigen städtebaulichen Entwicklungsziele und Erfordernisse konkretisiert und in planungsrechtliche Festsetzungen überleitet. Für die Umsetzung des neuen Quartiers sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Der Bebauungsplan-Entwurf sowie der Entwurf der 231. Flächennutzungsplanänderung werden von Donnerstag, 28. März 2024, bis Dienstag, 30. April 2024, offengelegt. Bürger*innen haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Einzelheiten zur Offenlage der Planentwürfe können den entsprechenden Mitteilungen und den dazugehörigen Anlagen an den Stadtentwicklungsausschuss entnommen werden. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem unter der Vorlagen-Nr. 0053/2024 (Entwurf des Bebauungsplanes) und der Vorlagen-Nr. 0239/2024 (Entwurf der 231. Flächennutzungsplanänderung) einsehbar.

Die Planunterlagen werden mit Begründung sowie weiteren Unterlagen im Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ausgelegt. Sie können nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-22834 (Entwurf des Bebauungsplans) und 0221 / 221-23960 (Entwurf der Flächennutzungsplanänderung) oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de eingesehen werden.

Bauleitplanung

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf und zur 231. Flächennutzungsplanänderung können während der Auslegungsfrist schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax 0221 / 221-22450, per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de abgegeben werden.

Bauleitplanung

Im Beteiligungszeitraum werden die Offenlageunterlagen zudem unter http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht und es können Stellungnahmen digital abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit