Bewerber*innen können ab sofort Unterlagen einreichen
Die Stadt Köln wiederholt das Auswahlverfahren für die Frühlings- und Herbstkirmes im kommenden Jahr. Mit der Wiederholung des Verfahrens berücksichtigt die Stadt Köln, dass das Verwaltungsgericht Köln nach der Klage eines im ersten Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers die Auffassung vertrat, im Hinblick auf das Transparenzgebot müsse in einem Auswahlverfahren ein angemessener Grad an Öffentlichkeit hergestellt werden.
Grundsätzlich werden Erlaubnisse für eine Großveranstaltung auf Antrag genehmigt. Der Verwaltung lagen zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens erstmalig konkurrierende Anträge für die Ausrichtung des Volksfestes in Deutz vor. Das Erfordernis einer öffentlichen Bekanntmachung im Vorfeld eines Auswahlverfahrens, das keine Ausschreibung/Vergabe darstellt, war bis dahin nicht bekannt.
Hier können Interessierte alle erforderlichen Informationen abrufen. Bewerber*innen haben bis Freitag, 2. Februar 2024, Zeit, ihre Unterlagen vollständig einzureichen. Bei Zulassung mehrerer Bewerbungen mit gleicher Eignung entscheidet das Los.