Stadtverwaltung und Jobcenter setzen "Rechtskreiswechsel" um
Ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII. Bis jetzt erhielten sie finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Rund 10.500 Personen beziehen diese Leistung vom Amt für Arbeit, Soziales und Senioren der Stadt Köln. Sie wird auch für den Monat Juni gezahlt, so dass niemand ohne finanzielle Mittel da steht. Eine Übergangsfrist ist bis zum 31. August vorgesehen.
Für die Sozialleistungen aller erwerbsfähigen Personen, die hilfebedürftig sind, ist mit dem Rechtskreiswechsel nun das Jobcenter zuständig. Menschen, die das Rentenalter erreicht haben oder erwerbsgemindert sind, werden weiterhin durch das Sozialamt versorgt.
Geflüchtete aus der Ukraine haben ihr Hab und Gut in ihrer Heimat lassen müssen. Es ist richtig, dass diese Menschen bei uns jetzt bessere Unterstützung bekommen
sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.
Mit dem Anspruch auf Grundsicherung bekommen Geflüchtete nicht nur mehr Geld, sondern auch Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
Uns war es wichtig, dass wir diesen Übergang für die Geflüchteten so einfach wie möglich gestalten. Zusammen mit dem Jobcenter ist das gelungen
Bereits weit vor der Verabschiedung des Gesetzes haben Stadt Köln und Jobcenter in enger Kooperation mit den Vorbereitungen für den so genannten Rechtskreiswechsel zur Grundsicherung nach SGB II begonnen. Das Jobcenter bietet seit Mitte Mai Termine für Geflüchtete aus der Ukraine an, um sie bei der Antragstellung zu unterstützen. Voraussetzung für einen Antrag auf Grundsicherung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder eine so genannte "Fiktionsbescheinigung".