Ausschreibung zur Förderung von Städtepartnerschaftsprojekten 2025

Wir pflegen seit 1952 international städtepartnerschaftliche Beziehungen, um auf kommunaler Ebene

  • zur Völkerverständigung und -aussöhnung beizutragen,
  • gegenseitige Toleranz zu fördern, 
  • gemeinschaftlich eine Zukunft in Frieden und Freiheit zu gestalten,
  • die Anerkennung der Menschenrechte zu fördern,
  • die Umsetzung der "Nachhaltigen Entwicklungsziele" der Vereinten Nationen im Rahmen der Agenda 2030 (UN SDG)

zu unterstützen.

Neben den Kontakten auf der Verwaltungsebene sind es insbesondere die vielfältigen Begegnungen von Bürger*innen, die unsere Städtepartnerschaften prägen. Mit dem Förderprogramm "Städtepartnerschaften gestalten!" werden Projekte der Zivilgesellschaft unterstützt, die auf diese Ziele ausgerichtet sind.

Im Hinblick auf die "Europäische Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" begrüßen wir Projekte, die in ihrer Planung und Umsetzung Gleichstellungsaspekte berücksichtigen. Ebenso ist es besonders wünschenswert, wenn bei den Aktivitäten - soweit möglich - auch auf den Fairen Handel geachtet wird.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. 

Vorbehaltsklausel:

Diese Ausschreibung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 und der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel!  

Die Antragsfrist für die Vergaberunde 2025 endet am 31. März 2025!

Die "Nachhaltigen Entwicklungsziele" der Vereinten Nationen im Überblick

A. Förderschwerpunkte

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B. Rahmenbedingungen für die Förderung

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C. Verfahrensablauf

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