Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenSpätestens 2 Wochen nach dem Umzug
zur neuen Adresse müssen Sie sich ummelden.

Sie brauchen dazu:
- Ihren Personal-Ausweis
- oder Ihren Reise-Pass
- oder den Pass von Ihrem Heimat-Land
- Und wenn nötig:
Eine Erlaubnis für Ihren Aufenthalt in Deutschland.
Das schwere Wort dafür ist: Aufenthalts-Genehmigung.
Oder Ihr Visum.
Ein Visum ist ein Papier in dem steht:
Sie dürfen in Deutschland bleiben. - Die Ausweise von allen Personen,
die mit Ihnen umziehen - Das Anmelde-Formular
Sie müssen das Formular nicht alleine ausfüllen.
Wir helfen Ihnen dabei im Amt.
- Eine Bestätigung vom Vermieter oder der Vermieterin
Der Vermieter oder die Vermieterin
muss die Bestätigung ausfüllen:
Sie müssen die Bestätigung 2 Wochen
nach Ihrem Umzug ausfüllen.
Dann müssen Sie die Bestätigung im Amt abgeben.
Wenn Sie keine Wohnung mieten,
sondern in Ihre eigene Wohnung ziehen.
Oder in ein eigenes Haus ziehen.
Dann müssen Sie die Bestätigung nicht abgeben.
Sondern dann müssen Sie diese Papiere abgeben:
- 1 Auszug aus dem Grund-Buch.
Das Grund-Buch ist eine Liste mit:
- allen Grund-Stücken
- allen Eigentümern
Ihr Name steht im Grund-Buch:
- Wenn Sie eine Wohnung kaufen.
- Oder wenn Sie ein Haus kaufen.
- Oder wenn Sie ein Grund-Stück kaufen.
Sie müssen uns dann 1 Kopie vom Grund-Buch zeigen.
- Oder Ihren Vertrag mit dem Notar.
Ein Notar ist eine Person.
Die Person macht für Sie einen Vertrag.
Oder schreibt für Sie eine Urkunde.
Zum Beispiel: Wenn Sie ein Haus kaufen.
Dann machen Sie einen Notar-Vertrag.
Sie müssen uns dann 1 Kopie von diesem Vertrag zeigen.

Wenn Sie ein Auto oder Motor-Rad haben,
müssen Sie uns auch zeigen:
- seine Zulassungs-Bescheinigung.
Darauf stehen die Angaben zur Zulassung
von dem Auto oder Motor-Rad. - Oder den Fahrzeug-Schein.
Der Fahrzeug-Schein ist ein Papier.
Darauf stehen wichtige Informationen zum Auto.
Oder zum Motor-Rad.
Darauf steht auch, wem das Fahrzeug gehört.
Und die Adresse von dieser Person.

Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen
schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Zum Beispiel können Sie Ihrem besten Freund
eine Vollmacht schreiben:
Damit Ihr Freund Ihren Personal-Ausweis
bei der Behörde abholt.
Sie können das nämlich nicht selber tun,
weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.

Wir gebrauchen Ihre Daten
nur für die Abläufe bei uns.
Es passiert nichts damit,
was Sie nicht wollen.
Sie können dem Weitergeben von Ihren Daten
an andere Stellen widersprechen.
Dann geben wir niemals Ihre Daten
an diese Stellen weiter.
Widersprechen können Sie
beim Ummelden von Ihrem Wohnsitz in Köln.
Sie können aber auch später noch dem Weitergeben
von Ihren Daten widersprechen.
An bestimmte Stellen dürfen wir Ihre Daten
nur dann weitergeben,
wenn Sie dem zugestimmt haben.
Zum Beispiel:
Sie kommen nur dann ins Telefon-Buch,
wenn Sie dem zugestimmt haben.
Wenn nicht, darf man Sie nicht
ins Telefon-Buch schreiben.

Das Ummelden selbst ist kostenlos.
Kostenlos ist auch das Ändern
der Adresse im Personal-Ausweis.
Bezahlen müssen Sie nur,
wenn Sie ein Auto oder Motor-Rad haben.
Und wenn wir die Adresse
auf deren Papieren ändern sollen.
10 Euro 70 Cent kostet das Ändern der Adresse
auf der Zulassungs-Bescheinigung.
Oder auf dem Fahrzeug-Schein.

Seit November 2015 gibt es
ein neues Melde-Gesetz.
Und es gibt neue Gesetze zum:
- Anmelden von Ihrem Wohn-Sitz
- Ummelden von Ihrem Wohn-Sitz
- Abmelden von Ihrem Wohn-Sitz
Dazu müssen Sie jetzt immer
1 Bestätigung vom Vermieter
oder der Vermieterin abgeben.
Dafür haben Sie jetzt 2 Wochen Zeit.
Früher hatten Sie nur 1 Woche Zeit.