Sie wollen ein Feuerwerk veranstalten und dafür Pyrotechnik einsetzen? Sie möchten den Kleinen Waffenschein erwerben? Dann finden sie hier alle Informationen, die Sie dafür brauchen.

Sprengstoffe/Pyrotechnik

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Sie gehen in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen um oder wollen diese erwerben und benötigen dafür eine Erlaubnis? Oder wollen Sie Ihre Erlaubnis verlängern?

Für den Erhalt der Erlaubnis im privaten Bereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Zuverlässigkeit
    Im Rahmen des Antragsverfahrens werden von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis und eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.
  • Bedürfnis für die Erlaubnis
    Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird zum Beispiel einem*einer Sportschütz*in eine Bescheinigung des Vereins ausgestellt, dass er oder sie dort als aktives Mitglied einer Erlaubnis bedarf. Als Inhaber*in einer Waffenbesitzkarte oder eines Jagdscheins sowie als Besitzer*in eines Vorderladers liegt diese Voraussetzung gleichfalls vor.
  • Fachkunde
    Das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie vorlegen.
    Wenn Sie noch keine Fachkunde besitzen, dann benötigen Sie zunächst eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang (siehe auch: Link unter "Weitere Informationen").
  • Körperliche Eignung

  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)

  • EU-Staatsangehörigkeit

Weitere Informationen zur Antragsstellung, den Gebühren und rechtlichen Grundlagen finden Sie unter:

Erwerb/Umgang mit Sprengstoffen Sprengstoffgesetz

Kleiner Waffenschein

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