
Sie gehören zum Kreis der freiberuflichen, professionell tätigen Musiker*innen und Ensembles? Dann könnte eine Förderung im Rahmen des Musikförderkonzeptes für Sie in Frage kommen. Das Spektrum umfasst dabei alle Sparten und Stile: Alte und neue Musik, Jazz, improvisierte sowie elektronische Musik, Klangkunst und interdisziplinäre Projekte.
Für Popmusik wenden Sie sich bitte an:
- Wir beraten und helfen beim Initiieren und Koordinieren von Projekten.
- Wir fördern Einzelkonzerte, Konzertreihen, Musikfestivals und innovative Musikprojekte in allen Musikstilen und Genres.
Wir bitten aktuell von Antragstellungen abzusehen.
Betrifft: 4-jährige Projektförderung 2025-2028 (Zweiter Förderzyklus)
Dieses Förderinstrument kann nicht bis zur Antragsfrist 30. September 2024 vergeben werden. Wichtige Voraussetzungen hierfür (Musikförderkonzept, Musikbeirat, Jury) liegen noch nicht vor oder stehen noch nicht fest.
Ausschreibung und Vergabe erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Wir werden an dieser Stelle dazu informieren.
Allgemeine Informationen
Wir möchten herausragenden Musiker*innen, Gruppen und Initiativen zur Realisierung ihrer Projekte und zur Unterstützung ihrer künstlerischen Weiterentwicklung eine deutlich verbesserte Planungssicherheit geben. Aus diesem Grund führen wir die auf vier Jahre angelegte Projektförderung ein.
Dieses Förderinstrument richtet sich an Projekte aus den folgenden Bereichen:
- Alte Musik
- Neue Musik
- Globale Musik
- Klassische Musik
- Elektronische Musik
- Jazz/Improvisierte Musik
- Klangkunst
Was kann gefördert werden?
- Konzertreihen
- Musikfestivals
- mehrjährige Projektvorhaben
Im Rahmen der Konzertreihen, Musikfestivals und mehrjährigen Projektvorhaben können auch Koproduktions- und Vernetzungsprojekte, Gastspielauftritte und Kompositionsvorhaben Berücksichtigung finden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Antragstellende müssen eine konstante mehrjährige, musikalisch wertvolle Produktion oder programmgestalterische Tätigkeit nachweisen können.
- Es muss eine damit verbundene künstlerische Profilbildung erkennbar sein.
Mit der Antragstellung reichen Sie bitte ein:
- eine aussagekräftige Beschreibung des geplanten künstlerischen Vorhabens unter Nennung aller an dem Projekt beteiligten Musiker*innen, Komponist*innen, Künstler*innen
- einen jahresbezogen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan für den Zeitraum von vier Jahren
Die aktuelle Ausschreibung ist beendet.
Die Bewertung und Auswahl der Anträge erfolgt durch unser Kulturamt.
Folgende Kriterien sind für die Bewertung ausschlaggebend:
- Künstlerische Qualität
- professionelle Umsetzung des im Antrag beschriebenen Vorhabens
- strukturelle Bedeutung des Vorhabens für den Gesamtzusammenhang des Kölner Musiklebens
In dieser ersten Förderrunde sollen vorrangig etablierte und langjährig geförderte Festivals, Reihen und Projekte Planungssicherheit erhalten. Die Ausschreibung für die zweite Förderrunde erfolgt in 2024.
Die Bewilligung erfolgt für die Jahre 2023 bis 2026.
Antragstellende, deren Anträge abgelehnt werden, haben die Möglichkeit nachträglich für 2023 einen Projektantrag zu stellen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte über das Online Förderportal.
Wir bitten aktuell von Antragstellungen abzusehen.
Dieses Förderinstrument kann nicht bis zur Antragsfrist 30. September 2024 vergeben werden. Wichtige Voraussetzungen hierfür (Musikförderkonzept, Musikbeirat, Jury) liegen noch nicht vor oder stehen noch nicht fest.
Ausschreibung und Vergabe erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Wir werden an dieser Stelle dazu informieren.
Allgemeine Informationen finden Sie hier:
Mit der Kleinstförderung werden Musikprojekte unterstützt, die sich kurzfristig aufgrund unvorhersehbarer Möglichkeiten im laufenden Jahr ergeben.
Die Kleinstförderung ermöglicht die Förderung solcher Vorhaben bis zu einer maximalen Förderhöhe von 5.000 Euro – außerhalb der regulären Förderfrist mit kurzen Vorlaufzeiten.
Gefördert werden können:
- Konzerte
- Proben
- Dokumentationen
- Kompositionsvorhaben
- Reise- und Unterbringungskosten
- Produktionskosten
- Raum- und Technikmiete
- Öffentlichkeitsarbeit
- Honorare
Antragsberechtigt sind professionelle freiberufliche Musiker*innen und Veranstalter*innen, die in Köln wohnen oder aber ihren Arbeitsmittelpunkt in Köln haben.
Die Vergabe erfolgt durch den Initiative Freie Musik Köln e. V.
Ihren Antrag mit Kostenplan und Projektbeschreibung senden Sie bitte an:
Forum Alte Musik – Sonntagnachmittagskonzerte
Das Forum Alte Musik präsentiert in jährlich acht Konzerten hochrangige Ensembles des europäischen Auslands und der Alten Musikszene Kölns.
ON - Neue Musik Köln
Unter dem Namen "On – Neue Musik Köln" haben sich über 30 Institutionen, Akteur*innen der neuen Musik zusammengeschlossen. Sie wollen die Vermittlung des aktuellen Musikgeschehens vorantreiben und mehr Menschen für eine neue Musik zwischen den Polen zeitgenössisch komponierter Musik, elektronisch-experimentellen Klängen und Spielarten der improvisierten Musik begeistern.
reiheM - Konzertreihe für Gegenwartsmusik, Elektronik und neue Medien
Die Reihe bietet genreübergreifenden und technisch aufwändig zu realisierenden Musikformen im Spannungsfeld zwischen neuer Musik, Elektronik und digitalen Medien eine Plattform und reagiert auf aktuelle musikalische Entwicklungen.
Romanischer Sommer/Romanische Nacht
Das überregional ausstrahlende Festival Romanischer Sommer findet seit über zwanzig Jahren als eine besondere Form von Wandelkonzert in den romanischen Kirchen Kölns statt.
Loft
Das Loft ist ein national wie international renommierter Konzertort für experimentelle Musik, improvisierte Musik und Jazz, der 1989 in der Etage einer ehemaligen Parfümfabrik in Ehrenfeld eröffnet wurde.
Stadtgarten
Mit über 400 Veranstaltungen im Jahr deckt das Programm des Stadtgartens im Konzertsaal und im Studio 672 eine große kulturelle Bandbreite ab.
Zudem fördern wir den Betrieb des Internetportals "Musik in Köln", das neben Informationen über Musiker*innen, Ensembles sowie Akteur*innen aus allen Musikbereichen einen vollständigen Überblick über die aktuellen Konzertveranstaltungen in Köln bietet.
Projektanträge können jeweils bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden.

Zusätzlich sind Antragstellungen für kurzfristig geplante Projektideen auch unterjährig bis zum jeweils 30. Juni eines Jahres möglich. Sprechen Sie hierzu bitte Ihr zuständiges Referat im Kulturamt an. Hierbei sind zur verlässlichen Verausgabung aller Fördermittel Zuschussobergrenzen festgelegt. Die Obergrenzen kommunizieren wir im Beratungsgespräch sowie in den bei Antragstellung zu beachtenden Merkblättern.
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung unser Online-Förderportal.
Musikförderkonzept:
Werfen Sie einen Blick in unser Förderkonzept (Stand: Juni 2008). Es gibt Aufschluss über Ziele und Förderschwerpunkte, Förderinstrumente und Vergabestrukturen. Außerdem enthält es eine Situationsanalyse.
Förderung:
Das Merkblatt und den Antrag auf Förderung können Sie hier herunterladen:
Insbesondere bei Nutzung eines Apple Mac kann es in Einzelfällen leider zu Problemen beim Ausfüllen des Verwendungsnachweises in den bereitgestellten Formularen kommen. Ursache hierfür sind unter anderem die persönlichen Rechner-Einstellungen. Für diese Fälle können Sie alternativ eine Excel-Vorlage für den Verwendungsnachweis nutzen und dem Antrag als Anlage beifügen.
Jährlich vergeben wir zwei Stipendien an junge Komponist*innen beziehungsweise Jazzmusiker*innen
- Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium für Neue Musik und das
- Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Der Beirat Musik wird nach Verabschiedung des neuen Musikförderkonzeptes in 2023 neu gewählt.