Zwei Maler streichen eine Hausfassade © Konstantin Shevtsov/123RF

Mit unserem Haus-, Hof- und Fassadenprogramm bieten wir Eigentümer*innen finanzielle Anreize für die gestalterische Instandsetzung ihrer Gebäude. Die Förderung erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Städtebauförderung.

Wir möchten mit dem Programm zur sichtbaren Aufwertung des Wohnumfelds anregen und die Wohn- und Aufenthaltsqualität in Porz-Mitte verbessern. Dies kann durch einen neuen Fassadenanstrich, die Instandsetzung einer denkmalgeschützten Hausfassade oder die Gestaltung von Innenhöfen und Mietergärten erfolgen.

Sie können einen Antrag stellen, wenn das Gebäude in Porz-Mitte liegt. Das genaue Programmgebiet entnehmen Sie bitte der Karte. Bei an der Grenze liegenden Straßenzügen wird die Bebauung beidseitig der Straße zum Programmgebiet gezählt. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst. Alle Regelungen können Sie der Richtlinie zum Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Porz-Mitte entnehmen.

Richtlinie zum Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Porz-Mitte Karte des Programmgebiets Porz-Mitte

An wen richtet sich das Programm?

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Was wird gefördert?

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Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?

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Wie hoch ist die Förderung und wann wird sie gezahlt?

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Wie lange ist die Förderperiode?

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Wie erhalten Sie die Förderung?

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