Auf dieser Seite haben wir für Sie Antworten auf wichtige Fragen und Ansprechpersonen zusammengestellt. Bitte benutzen Sie für das Lesen in anderen Sprachen den oben stehenden Übersetzer.
Bitte beachten Sie:
Ankunft in Köln und Unterbringung
Wenn Sie die Möglichkeit einer privaten Unterbringung haben, empfehlen wir Ihnen, diese vorerst zu nutzen. Wenn Sie nicht bei Angehörigen oder Bekannten unterkommen können, wenden Sie sich bitte an:
Amt für Wohnungswesen
Sozialer Dienst
Zimmer 1 H 025
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln-Kalk
Die Sprechstunden sind Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13 bis 15 Uhr.
Benötigen Sie außerhalb dieser Zeiten eine Unterkunft in Köln, besteht die Möglichkeit einer Übernachtung in der Kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung der Stadt Köln, Vorgebirgsstraße 74, 50969 Köln-Zollstock.
Grundsätzlich sind die Kölner Unterbringungsmöglichkeiten derzeit ausgelastet. Das Amt für Wohnungswesen verweist daher zur weiteren Unterbringung an die Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen, Gersteinring 50, 44791 Bochum.
Für Helfende
Sie haben Geflüchtete aufgenommen oder betreuen Geflüchtete aus der Ukraine und haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Sie erreichen uns montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr unter:
0221 / 221-38000