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Köln-Pass auf Antrag
Manche Menschen müssen den Köln-Pass beantragen.
In diesen Fällen müssen Sie beim Amt einen Antrag stellen:
- Sie bekommen Bürger-Geld vom Job-Center Köln.
- Sie bekommen Wohn-Geld.
- Sie bekommen den Kinder-Zuschlag.
Also Geld von der Familien-Kasse
von der Bundes-Agentur für Arbeit. - Sie bekommen Geld für Früh-Förderung für Ihr Kind.

- Sie wohnen in einem Alten- oder Pflege-Heim.
- Oder Sie wohnen in einer stationären Einrichtung.
Und Sie bekommen einen Bar-Betrag.
Das heißt:
Sie haben nur wenig Geld für sich selbst. - Sie haben ein geringes Einkommen.
Das heißt:
Sie verdienen sehr wenig Geld.
Oder Sie bekommen sehr wenig Rente.

Köln-Pass ohne Antrag
Manche Menschen bekommen den Köln-Pass automatisch.
Sie müssen keinen Antrag stellen.
Wir schicken Ihnen den Köln-Pass mit der Post.
In diesen Fällen bekommen Sie den Köln-Pass automatisch:
- Sie bekommen Sozial-Hilfe.
Also Hilfe zum Lebens-Unterhalt. - Sie bekommen eine Grund-Sicherung im Alter.
- Sie verdienen weniger Geld bei der Arbeit.
Zum Beispiel:
Weil Sie wegen einer Krankheit weniger arbeiten können.
Und Sie bekommen Hilfe wegen Erwerbs-Minderung.

- Sie haben Kinder.
Und Sie bekommen Leistungen von der Kinder- und Jugend-Hilfe. - Sie sind Asyl-Bewerber.
Und Sie bekommen Leistungen
nach Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
In diesen Fällen müssen Sie keinen Antrag stellen.
Sie bekommen den Köln-Pass dann automatisch.
Wir schicken Ihnen den Köln-Pass mit der Post.

Wichtig für Allein-stehende ohne Wohnung:
Wenn Sie nicht verheiratet oder verpartnert sind
und wenn Sie keine Wohnung haben
dann rufen Sie bitte beim Bürger-Telefon an.
Das ist die Telefon-Nummer: 115.
Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Köln-Pass.
Sie können uns zu diesen Zeiten anrufen:
Montags bis freitags
von 7 bis 18 Uhr.
Sie müssen den Köln-Pass nicht persönlich im Amt beantragen.
Sie können den Antrag im Internet herunter laden.

Wir prüfen dann Ihren Antrag.
Wenn Sie den Köln-Pass bekommen,
dann schicken wir Ihnen den Köln-Pass mit der Post.
Sie bekommen den Köln-Pass nach spätestens 8 Wochen.
Wenn Sie keinen Köln-Pass bekommen können,
dann schicken wir Ihnen einen Brief mit der Post.
In dem Brief steht:
Warum Sie den Köln-Pass nicht bekommen.

- Schwer-Behinderten-Ausweis
mit dem Merk-Zeichen G
Im Schwer-Behinderten-Ausweis stehen verschiedene Merk-Zeichen.
Das Merk-Zeichen G bedeutet:
Sie sind geh-behindert.
Sie haben Probleme im Straßen-Verkehr.
Und Sie können nur kurze Wege laufen.
Wenn Sie im Schwer-Behinderten-Ausweis das Zeichen G haben,
dann schicken Sie uns bitte eine Kopie von dem Ausweis.
Der Köln-Pass hat viele Vorteile.
Wir haben hier nur ein paar Vorteile aufgeschrieben.

1. Transport und Dienst-Leistungen
Sie müssen weniger für Bus und Bahn bezahlen.
Zum Beispiel für die Kölner Verkehrs-Betriebe.
Sie müssen weniger beim Einkaufen bezahlen.
Zum Beispiel:
Sie können eine Fair-Card für das Kaufhaus Kalk bekommen.
Dann müssen Sie weniger bezahlen.
Sie können bei der Spille mer Spiele und Info-Börse für Kinder einkaufen.
Dort bekommen Sie Spielzeug, Bücher und Sport-Sachen für Kinder.
Sie müssen dafür zwischen 10 Cent und 3 Euro bezahlen.
Sie müssen weniger für die Betreuung bezahlen.
Zum Beispiel bei der Besser Betreut GmbH.

Der Köln-Pass ist 12 Monate gültig.
Der Köln-Pass bleibt auch dann gültig,
wenn Sie keine sozialen Leistungen mehr bekommen.
Also: Wenn Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.
Dann können Sie den Köln-Pass trotzdem weiter nutzen.
Sie dürfen den Köln-Pass immer 12 Monate nutzen.
Wichtig:
Sie müssen Ihren Köln-Pass ändern lassen,
wenn Sie umziehen und sich Ihre Adresse ändert.

Sie können zu uns ins Service-Büro kommen:
- Wenn Sie den Köln-Pass beantragen wollen.
- Oder wenn Sie Fragen zum Köln-Pass haben.
Sie können ohne Termin zu uns kommen.
Das ist die Adresse vom Service-Büro:
Stadt Köln
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Abteilung Bildung und Teilhabe, Köln-Pass
Bezirks-Rathaus Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Wichtig:
Unser Service-Büro ist in der 3. Etage.
Das sind die Öffnungs-Zeiten vom Service-Büro:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 8 bis 12 Uhr.