Informationen in Leichter Sprache

Zum Wählen müssen Sie Ihre Wahl-Benachrichtigung zeigen.
Sie bekommen vor Wahlen immer einen Brief vom Amt.
Dieser Brief heißt: Wahl-Benachrichtigung.
Den Brief bekommen alle Wahl-Berechtigten.
Zur Erinnerung an die Wahl.
Darin steht zum Beispiel:
Wann und wo Sie wählen können.
Bringen Sie diesen Brief bitte mit.

Neben der Wahl mit Stimm-Zetteln gibt es auch Wahl-Geräte.
Mit diesen Geräten kann man auch seine Stimme abgeben.
Aber im März 2009 hat das Bundes-Verfassungs-Gericht gesagt:
Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben.
Darum werden diese Geräte in Deutschland noch nicht genutzt.
Die Wahlen werden vorerst nur mit Stimm-Zetteln durchgeführt.
Sie können Ihre Stimme auch anders abgeben.
Zum Beispiel: Mit der Post.
Das nennt man: Brief-Wahl.