Als Konsolidierung bezeichnet man in der öffentlichen Verwaltung ein Vorgehen, das durch den Abbau von Ausgaben und die Erhöhung der Einnahmen die Haushaltssicherung gewährleisten soll.
Als Konsolidierung bezeichnet man in der öffentlichen Verwaltung ein Vorgehen, das durch den Abbau von Ausgaben und die Erhöhung der Einnahmen die Haushaltssicherung gewährleisten soll.