Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und Anspruch auf Unterstützung haben, sollen ein Leben führen können, das der Würde des Menschen entspricht. Das ist Aufgabe der Sozialhilfe. Ziel ist dabei, dass diese Unterstützung so weit wie möglich dazu befähigt, unabhängig von ihr zu leben. Daran haben auch die Empfänger*innen von Sozialhilfe nach ihren Kräften mitzuwirken.
Unterschied zum Bürgergeld
Sind Sie Leistungssuchende*r im Alter zwischen 15 und dem gesetzlichen Rentenalter und in der Lage, einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nachzugehen, könnten Sie Anrecht auf Bürgergeld haben. Bürgergeld können Sie über das Jobcenter beantragen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen