Für Schüler*innen der Grundschule Klasse 1 bis 4 (Primarstufe) bietet das Verkehrsträgerunternehmen KVB das "Deutschlandticket" und das "Deutschlandticket Schule" an.
Wenn Ihr Kind eine städtische Schule besucht und freifahrtberechtigt ist, können wir die Kosten für das Fahrticket teilweise beziehungsweise in voller Höhe übernehmen.
Fahrtickets
Zur Beförderung Ihres Kindes werden vom Verkehrsträger Kölner Verkehrs-Betriebe das "Deutschlandticket" und das "Deutschlandticket Schule" angeboten:
Freifahrtberechtigung
Schulkinder der Primarstufe – Klasse 1 bis 4 der Grundschulen und entsprechende Klassen der Förderschulen – haben einen Anspruch auf Freifahrt, wenn:
- der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Grundschule (Bekenntnis- oder Gemeinschaftsgrundschule) mehr als 2 Kilometer beträgt oder
- dieser Weg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung besonders gefährlich ist und kein zumutbarer Schulersatzweg zur Verfügung steht, sodass eine Ausnahmeregelung erforderlich wird.
Auch bei Schulkindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird bei der Anspruchsprüfung der Weg zur nächstgelegenen, geeigneten und aufnahmebereiten Schule zugrunde gelegt. Die Prüfung des Anspruchs auf Freifahrtberechtigung erfolgt durch das Bürgeramt, in dessen Bezirk die Schule Ihres Kindes liegt.
Schülerspezialverkehr
Neben der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs werden an einzelnen Schulen auch Schulbusse sowie weitere Verkehrsmittel vom Schulträger eingesetzt. Die Beförderung erfolgt hier nur nach Einzelfallprüfung.