Nach § 26 Viehverkehrsverordnung ist jede Halter*in von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufer, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln und Bienen verpflichtet, die Tierhaltung sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anzumelden.
Die Anmeldung ist erforderlich unabhängig davon, ob die Tierhaltung privat oder gewerblich erfolgt.
Die Veterinärbehörde benötigt Ihre Angaben um im Bedarfsfall effektiv eine Tierseuche bekämpfen zu können.
Bitte senden Sie Ihre Angaben auch an die folgende Adresse:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Tierseuchenkasse NRW
Nevinghoff 6
48147 Münster
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-26588
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung