Nach § 26 Viehverkehrsverordnung ist jede Halter*in von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufer, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln und Bienen verpflichtet, die Tierhaltung sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anzumelden.

Die Anmeldung ist erforderlich unabhängig davon, ob die Tierhaltung privat oder gewerblich erfolgt.  

Die Veterinärbehörde benötigt Ihre Angaben um im Bedarfsfall effektiv eine Tierseuche bekämpfen zu können.

Benötigte Dokumente

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Online-Formular zur Anmeldung von Equidenhaltung

Bitte senden Sie Ihre Angaben auch an die folgende Adresse:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Tierseuchenkasse NRW
Nevinghoff 6
48147 Münster

E-Mail an die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen

Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26211
Telefax
0221 / 221-26588
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

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