Wenn Sie als selbständige*r Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden wollen, dann benötigen Sie gemäß Fahrlehrergesetz eine Fahrschulerlaubnis.

Benötigte Dokumente

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Stellt den Antrag eine juristische Person?

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Voraussetzungen und Kontakt

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Führerschein-, Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-22300
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

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