Eine Tauschbescheinigung berechtigt, wie ein Wohnberechtigungsschein (WBS), zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung, einer Sozialwohnung. Sie kann ausgestellt werden, wenn Sie die für Sie maßgebliche Einkommensgrenze überschreiten und zurzeit eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung bewohnen.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Die Tauschbescheinigung wird für eine kleinere Wohnung ausgestellt, als die zurzeit bewohnte oder wenn die neue öffentlich geförderte Wohnung teurer ist, als die bisher bewohnte.

Hinweis zur Tauschbescheinigung

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-22771
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Öffnungszeiten

Montag und Dienstag, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 12 Uhr

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